§ 1 Geltung
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Partnerprogramm von Hosting-House UG (im folgenden
Hosting-House UG genannt) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend Partner genannt) gelten die
nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform. Die Änderung der
Schriftform bedarf ihrerseits der Schriftform.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Anmeldung/Registrierung als Partner erfolgt grundsätzlich über den Link Anmelden!
2. Die Teilnahme sowie die Anmeldung am Partnerprogramm von Hosting-House UG sind für den Partner
kostenlos.
3. Der Partner verpflichtet sich alle Angaben bei der Registrierung wahrheitsgemäß vorzunehmen. Falsche
Angaben führen zu einer fristlosen Kündigung und Ausschluss am Partnerprogramm.
4. Hosting-House UG behält sich das Recht vor "Partnern" die Teilnahme am Partnerprogramm ohne Angaben von
Gründen zu verweigern.
5. Die Freischaltung / Zugangsmail nach der Registrierung erfolgt automatisch. Die Annahme als Partner erfolgt
nach Prüfung durch Hosting-House UG und durch Zusendung einer weiteren eMail mit den endgültigen
Zugangsdaten.
§ 3 Provision, Abrechnung, Auszahlung, Storno
1. Der Vertragspartner erhält von Hosting-House UG Provision auf alle Produkte die in der Provisionsliste
aufgeführt sind und durch den Partner vermittelt wurden und die daraus tatsächlich erfolgten Umsätze.
2. Der Partner ist für die ordnungsgemäße Verlinkung selbst verantwortlich und hat keinen Provisionsanspruch
für den Fall, dass er Interessenten auf fremder oder fehlerhafter Partnernummer leitet.
3. Abgerechnet werden die Provisionen immer nach Zahlungseingang des Kunden. Über die
Provisionsabrechnung erhält der Partner einen Abrechnungsbeleg.
4. Die Auszahlung der Provision erfolgt zum 20. des Folgemonats, zu dem die Provision angefallen ist. Die
angefallenen Provisionen müssen mindesten 25 EUR betragen damit sie zur Auszahlung gelangen.
5. Provisionszahlungen werden grundsätzlich auf ein Bankkonto überwiesen.
6. Storniert ein Kunde seine Zahlung, so trägt der Partner das Stornorisiko und die erhaltene Provision wird zur
Gesamthöhe der stornierten Zahlung zurück gefordert.
7. Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnverfahren von Hosting-House UG gegen einen Kunden wegen
Stornierung der Zahlung, trägt Hosting-House UG alle damit verbundenen Kosten. Der Partner erhält nachträglich
eine Gutschrift der Provision aus dieser Zahlung, wenn Hosting-House UG die stornierte Zahlung erfolgreich
beibringt.
8. Sollte Hosting-House UG darauf verzichten eine stornierte Zahlung gerichtlich oder außergerichtlich einzufordern
und der Partner auf die Beibringung besteht, trägt der Partner das komplette Risiko und der durch das
Mahnverfahren anfallenden Kosten. Der Partner hat diese Kosten im Voraus zu leisten. Dem Partner werden
die Mahnkosten und seine anteilige Provision nachträglich erstattet, wenn das Mahnverfahren erfolgreich
verlaufen sollte.
§ 4 Nicht erlaubte Bewerbung
1. Es ist nicht erlaubt mit unlauteren Methoden (wie z.B. Massenmails / Spamming) Hosting-House UG zu
bewerben.
2. Bei solch einer unlauteren Bewerbung ist Hosting-House UG berechtigt die persönlichen Daten wie Name und
Anschrift des Partners, an behördliche Institutionen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, mit zu
teilen. Der Vertragspartner verpflichtet sich die daraus entstanden Kosten zu übernehmen.
3. Ein Partner kann sich nicht selbst werben und ist untersagt.
4. Eine nicht erlaubte Bewerbung führt zur fristlosen Kündigung der Partnerschaft.
§ 5 Vertragsdauer, Kündigung
1. Die Partnerschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
2. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen.
3. Die Partnerschaft kann jederzeit mit sofortiger Wirkung vom Partner gekündigt werden, es sei denn, es wurde
eine andere Kündigungsfrist vereinbart..
4. Hosting-House UG kann die Partnerschaft mit einer Frist von einem Monat kündigen. Aus wichtigem Grund
(z.B. nicht erlaubte Bewerbung, Verstoß gegen die AGB, Einstellung des Partnerprogramms)kann
Hosting-House UG die Partnerschaft fristlos kündigen.
5. Nach Beendigung der Partnerschaft entfallen alle Ansprüche.
§ 6 Haftungsbeschränkung, Haftungsausschluss
1. Die Haftung von Hosting-House UG und deren Mitarbeiter werden ausgeschlossen, gleich aus welchen
Rechtsgründen.
2. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
3. Hosting-House UG kann nicht für den fehlerfreien und ununterbrochenen Betrieb des Partnerprogramms
garantieren. Hosting-House UG übernimmt keinerlei Haftung bezüglich Ausfalls und damit verbundenen evtl.
entgangenen Provision. Der Einbau eines Links oder Banner geschieht auf eigene Gefahr, für mögliche
Schäden übernimmt Hosting-House UG keine Haftung.
§ 7 Vertragsenderungen
1. Hosting-House UG kann jederzeit und ohne Vorankündigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
verändern oder ergänzen. Diese dann neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Tag an dem
sie beim Partner eingehen.
2. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass die Änderungsmitteilung nach Bekanntgabe (per eMail an den Partner
und oder Bekanntgabe im Kundenbereich)als erfolgt.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Neumünster, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche
aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und
Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das
Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist - soweit der Kunde Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist Neumünster.
Hosting-House UG bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Partner an dessen allgemeinen oder sonstigen
gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.
2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der
Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur
Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.
Neumünster, den 01.01.2011